Die rechtliche Lage
Eine Kommune kann mit ihrem Bauleitplanungsrecht in einem Bebauungsplan Art und Umfang einer Bebauung detailliert festlegen: sollen etwa Wohn- oder Gewerbegebäude entstehen, Sportanlagen oder Vergnügungsstätten, auch die Dichte der Bebauung, die Anzahl der Stockwerke und die Höhe der Häuser können festgelegt werden. Gibt es keinen Bebauungsplan, entscheidet die Baugenehmigungsbehörde, in diesem Fall die Kreisverwaltung MYK, darüber, ob das Bauvorhaben zulässig ist. Im Innenbereich ist maßgeblich, ob sich der geplante Bau in die bereits vorhandene Bebauung einfügt (Paragraf 34).
Im Außenbereich prüft die Behörde, ob öffentliche Belange betroffen sind (Paragraf 35). In beiden Fällen wird das Einvernehmen der Gemeinde abgefragt. Die letzte Entscheidung trifft die Genehmigungsbehörde. Im Weitersburger Fall müsste zunächst geprüft werden, ob es sich um Bauen im Außen- oder im Innenbereich handelt.