Richter betonen: Betrieb mag formell illegal sein, daraus folgen aber keine unmittelbaren Ansprüche der Kläger
Streit um Swingerklub: Gericht weist Nachbarklage gegen Stadt Koblenz ab
Über die Rechtmäßigkeit des Betriebs des Swingerklubs mit benachbarter Musikkneipe in Koblenz-Stolzenfels wird seit Jahren gestritten.
Sascha Ditscher

Es hatte sich bereits in der mündlichen Verhandlung angedeutet, jetzt haben es die Nachbarn von Big Bamboo und The Saloon (ehemals Coyote Ugly Club) auch schriftlich im Urteil: Sie haben keinen Anspruch auf ein Einschreiten der Stadt Koblenz gegen deren Betrieb. Damit gab das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz in zweiter Instanz der Stadt Recht, nachdem es das Verwaltungsgericht in erster Instanz noch anders gesehen hatte.

Aktualisiert am 01. Dezember 2021 17:13 Uhr
Über das Urteil und seine Begründung informierte das OVG am Mittwoch schriftlich in einer Pressemitteilung. Und machte dabei klar, dass es letztlich und entscheidend nicht auf die Frage der Konzession für die beiden Etablissements angekommen sei. Die Frage sei vielmehr gewesen, ob die Kläger, also die Nachbarn, einen eigenen Anspruch gegen die Stadt hatten, im geforderten Sinne einzuschreiten.

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