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Metternich
Obwohl es der Bebauungsplan vorsieht: Warum viele Fassaden doch nicht begrünt werden
Unter Punkt 6.3. ist im 1998 aufgestellten Bebauungsplan 188 „Gewerbegebiet Metternich-Nord“ vermerkt: „Anpflanzungen von mehrjährigen Rank- und Kletterpflanzen sind an mindestens zwei Gebäudefassaden je Gebäude vorzunehmen. Auf der geschlossenen Wand ist ein Bewuchs von mindestens 50 Prozent der nicht verglasten Fassadenfläche herbeizuführen.“
Um einer Wärmeentwicklung entgegenzuwirken, gelten begrünte Fassaden als ein ...