Monopol der Schornsteinfeger fällt zum Jahreswechsel
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Am 1. Januar ist das Monopol der Schornsteinfeger Geschichte. Künftig dürfen Hausbesitzer einen Schornsteinfeger ihrer Wahl zum Kehren, Messen und Reinigen beauftragen. Das bedeutet, dass die Verantwortung vom Bezirksschornsteinfegermeister auf den Haus- und Grundstückseigentümer übergeht. Um eventuell im Schadensfall versichert zu sein, müssen Hauseigentümer die fristgerechte Ausführung aller im Feuerstättenbescheid beschriebenen Vorkehrungen schriftlich nachweisen können.
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Koblenz/Kreis MYK - Am 1. Januar ist das Monopol der Schornsteinfeger Geschichte. Künftig dürfen Hausbesitzer einen Schornsteinfeger ihrer Wahl zum Kehren, Messen und Reinigen beauftragen. Das bedeutet, dass die Verantwortung vom Bezirksschornsteinfegermeister auf den Haus- und Grundstückseigentümer übergeht. Um eventuell im Schadensfall versichert zu sein, müssen Hauseigentümer die fristgerechte Ausführung ...
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