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Weißenthurm/Koblenz

Mehr als 200 km/h und unter Drogen: Darum dürfen die B9-Raser ihren Führerschein trotzdem behalten

Polizeikontrolle: Der Straftatbestand des „verbotenen Kraftfahrzeugrennens“ ist noch relativ neu – die Polizei geht davon aus, dass es sich bei den Vorfällen auf der B 9 um ein solches handelt. Foto: picture alliance/dpa/Uwe Anspach
Polizeikontrolle: Der Straftatbestand des „verbotenen Kraftfahrzeugrennens“ ist noch relativ neu – die Polizei geht davon aus, dass es sich bei den Vorfällen auf der B 9 um ein solches handelt. Foto: picture alliance/dpa/Uwe Anspach

Das vermeintliche Autorennen zwischen zwei jungen Männern am Samstag auf der Bundesstraße zwischen Weißenthurm und Koblenz beschäftigt weiter die Behörden. Nun gab die Polizei neue Details bekannt, etwa zu den Autos, die zum Einsatz kamen. Die Beamten hätten die Führerscheine der Raser außerdem gerne sofort einbehalten. Die Staatsanwaltschaft lehnte dies allerdings mit Verweis auf die Rechtslage ab.

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Die beiden jungen Fahrer, die am Samstag auf der B 9 zwischen Weißenthurm und Koblenz mit mehr als 200 Stundenkilometern unterwegs waren, haben ihren Führerschein wieder erhalten und ihre Fahrerlaubnis zumindest vorerst nicht verloren. Das teilten das Polizeipräsidium Koblenz und die Koblenzer Staatsanwaltschaft auf Nachfrage unserer Zeitung mit. Die sofortige Entziehung ...