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VG Rhein-Mosel/Spay

Kommunale Wärmeplanung gestartet: Heizt man an Mosel und Rhein bald mit Flusswärme?

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Windkraft in den Höhen oder Flusswärme im Tal: Theoretisch ist in der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel beides möglich – neben einigen weiteren erneuerbaren Energiequellen. Dies zeigt eine erste Präsentation der kommunalen Wärmeplanung im VG-Rat. Foto: Jens Weber

Die VG Rhein-Mosel setzt den Startschuss für die kommunale Wärmeplanung – Studie deckt Potenzial von erneuerbaren Energiequellen auf.

Lesezeit: 6 Minuten
„Für eine deutschlandweit zukunftsfeste und bezahlbare Wärmeversorgung“ – so steht es auf der Seite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter dem Begriff „kommunale Wärmeplanung“. Seitdem das sogenannte Wärmeplanungsgesetz am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, sind alle Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern verpflichtet, zum 30. Juni ...
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Klimaneutral bis 2045: Kommunale Wärmeplanung soll Potenzial erfassen und Orientierung bieten

Bis 2045 will Deutschland klimaneutral werden. Hierzu muss auch die Wärmeversorgung betrachtet werden, die laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mehr als die Hälfte des Energieverbrauchs und des Treibhausgasausstoßes verursacht.

So stammt Wärme in Gebäuden zu 80 Prozent aus fossilen Brennstoffen: „Von den rund 41 Millionen Haushalten in Deutschland heizt nahezu jeder zweite mit Gas und knapp jeder vierte mit Heizöl. Fernwärme macht aktuell rund 14 Prozent aus, jedoch wird diese bisher ebenfalls überwiegend aus fossilen Brennstoffen gewonnen“, heißt es auf der Internetseite des Ministeriums.

Um Kommunen, Unternehmen, Hauseigentümern und Stadtwerken eine Orientierung zu einer frühen und somit kostengünstigen Investitionsentscheidung zu geben, will die kommunale Wärmeplanung die örtlich verfügbaren und wirtschaftlichen Versorgungsarten identifizieren. Das Wärmeplanungsgesetz schafft „die rechtliche Grundlage für die verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in ganz Deutschland“.Sie gilt als wegweisendes Instrument, das lokale Gegebenheiten beachtet und anhand dieser die nächsten Schritte zu einer Versorgung durch erneuerbare Energien aufweist.

Ab 1.März 2025 schon müssen neue Wärmenetze zu mindestens 65 Prozent der jährlichen Nettowärmeerzeugung „aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder Kombination hieraus gespeist werden“. Für bestehende Wärmenetze gilt ab 1. Januar 2030, dass mindestens 30 Prozent aus erneuerbaren Energien oder Abwärme gespeist werden. Zum 1. Januar 2040 muss der Anteil in allen Wärmenetzen mindestens 80 Prozent betragen. Die Bürger werden durch die Planung nicht direkt berührt, eine Teilnahme am Prozess sei aber „vorgesehen und wünschenswert“, heißt es. Am Ende sollen auch Bürger mehr Klarheit über „ voraussichtlich zur Verfügung stehende Wärmeversorgungsarten“ haben, sodass Eigentümer besser planen können, welche Investition in die Energieversorgung für sie am wirtschaftlichsten ist. fan

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