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Koblenz
Koblenzer Baumschutzsatzung auf dem Prüfstand: Es geht um Ersatzpflanzungen und Bußgelder
Damit auch Privatleute nicht einfach Bäume fällen können, die sie aus welchen Gründen auch immer für störend halten, stehen seit 2021 „alle nicht wirtschaftlich genutzten Bäume außerhalb von Wäldern im gesamten Stadtgebiet mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe, unter Schutz und dürfen nicht ohne ...