„Dringenden Handlungsbedarf“ erkennt Josef Dötsch, der CDU-Landtagsabgeordnete, im Hinblick auf Ausbaubeiträge und unterstützt damit die Initiative der CDU-Landtagsfraktion zur Abschaffung dieses Umlagesystems.
Dötsch nennt plakative Beispiele der Überforderung der Bürger, die mancherorts mit 75 Prozent zur Ader gelassen werden: „Der Familienvater, der die Immobilie in Ortslage gerade gekauft und mit viel Eigenleistung renoviert hat, die Rentnerin, deren Rente gerade die Sanierungs- und Reparaturkosten für ihr 50 Jahre altes, selbst gebautes Eigenheim hergibt, sie alle können den anstehenden fünfstelligen Ausbaubeitrag nicht mehr zusätzlich stemmen.“ Als Folgen erkennt Dötsch einen Sanierungsstau, der in vielen Kommunen schon sichtbar sei. Und steigende Kosten. Hinzu komme „ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand und viele Gerichtsverfahren in denjenigen Bereichen, die dann doch ausgebaut werden“. Wichtig sei, die Bürger von den Straßenausbaubeiträgen zu entlasten, ohne die Kommunen weiter zu belasten. Dieser finanzielle Ausgleich müsse aus dem Landeshaushalt gedeckt werden. Ein Nebenaspekt: Der Streit in manchem Gemeindegremium über Einmal- oder wiederkehrende Beiträge fiele weg.
Die AfD-Fraktion hat im Landtag einen Gesetzentwurf eingebracht, dem zufolge die Straßenausbaubeiträge zum 1. April 2019 gestrichen werden sollen. An ihre Stelle solle eine jährliche Landespauschale für die Kommunen treten. „Diese Pauschale soll den Kommunen im Rahmen des Finanzausgleichs als Ersatz für die von Bürgern für den Ausbau kommunaler Straßen verlangten Beiträge vom Land ausgezahlt werden“, erläutert AfD-MdL Joachim Paul. Dagegen verteidigt Innenminister Roger Lewentz das praktizierte System. Es habe sich „über viele Jahre bewährt“, sagt der SPD-Politiker. Die Gemeinden hätten dabei den Spielraum, selbst zu entscheiden, ob sie einmalige oder wiederkehrende Beiträge erheben. Letztere böten die Chance, „mehr Sozialverträglichkeit darzustellen“. Zudem eröffne das Kommunalabgabengesetz – es bildet die Basis für Straßenausbaubeiträge – die Gelegenheit, die Erhebung „sozial verträglich zu gestalten und Härten abzumildern oder ganz zu verhindern“. Lewentz nennt ein konkretes Beispiel: So könnten bei einmaligen Beiträgen die Ausbaubeiträge in Raten gezahlt oder gestundet werden.
Was ist der Königsweg? Darüber sinniert auch der Neuendorfer Kurt Seifert. Aus seiner Sicht nachteilig: Falls ein neues Verfahren, beispielsweise durch (Vor-)Finanzierung vonseiten des Landes, eingeführt werde, bedeutet dies eine zusätzliche Belastung für die Steuerzahler. Und letztlich bezahlen dann alle – auch der Mieter, der vom veranlagten Grundstück keinen Vorteil hat.