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Koblenz
Geschlossenes Dunkelrestaurant: Gutschein-Käufer fühlen sich geprellt
Denn das Lokal, in dem auch das Dunkelrestaurant betrieben wurde, hat zu (die RZ berichtete). Und die Kunden haben keine Chance, das Geld zurückzubekommen, so Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
„Das ist das Risiko bei Gutscheinen“, sagt Gollner. „Wenn das Unternehmen erlischt, dann gilt dieser Gutschein leider nicht mehr.“ Deshalb ...