Bernd S. verklagt seine Ehefrau auf Schadensersatz - Sie bestreitet weiter, in Koblenz ihre Schwiegereltern getötet zu haben
Doppelmord an Schwiegereltern: Wird der Fall „Henrike S.“ neu aufgerollt?
Strafprozesse dauern immer länger
Ein an Demenz erkrankter Mann hatte im vergangenen August mit einem Messer zwei Mal auf seine Ehefrau eingestochen und sie dabei verletzt. Das Landgericht Koblenz spricht sich nun für die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einer forensischen Klinik aus. Foto: dpa/David Young
David Young. picture alliance/dpa

Könnte der als „Doppelmord von Horchheim“ bekannt gewordene Kriminalfall aus dem Jahr 2011 theoretisch neu aufgerollt werden? Ein Zivilverfahren, das derzeit am Landgericht Oldenburg läuft, deutet daraufhin, dass Bernd S., der weiter an die Unschuld seiner Frau Henrike glaubt, ein Wiederaufnahmeverfahren anstrebt. Mittels eines zunächst kontraproduktiv erscheinenden Manövers: Fakt ist, dass er seine Frau derzeit auf Schadensersatz verklagt.

Das Landgericht Oldenburg teilt auf Anfrage mit, dass Bernd S. von der Beklagten, seiner Ehefrau, der rechtskräftig wegen Doppelmordes an ihren Schwiegereltern verurteilten Henrike S., sowohl Schmerzensgeld – 2500 Euro für sich und 10.000 Euro für seinen Vater, der im Gegensatz zur Mutter nicht im Schlaf getötet worden sein soll – als auch Beerdigungskosten in Höhe von circa 8500 Euro fordert.

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