1 Darf ich aufgrund eines Staus zu spät zur Arbeit kommen?
Dem Arbeitnehmer ist das Wegerisiko zugeteilt. Wenn man weiß beziehungsweise voraussehen kann, dass es auf dem Arbeitsweg zu Verzögerungen kommen kann, dann muss man das als Arbeitnehmer einkalkulieren. Man muss rechtzeitig losfahren, um pünktlich am Arbeitsplatz zu sein. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer einen Stau nicht vorhersehen kann: Er trägt das Risiko und muss drauf achten, dass er nicht zu spät kommt. Wenn sich der Chef also auf den Standpunkt zurückzieht und sagt, „Du hättest früher losfahren müssen“, liegt er damit rechtlich gesehen richtig.
2 Mit welchen Konsequenzen muss ich als Arbeitnehmer rechnen?
Der Arbeitgeber hätte die Möglichkeit bei einem schuldhaften Vertragsverstoß, dazu gehört auch fahrlässiges Handeln, eine Abmahnung beziehungsweise eine Ermahnung auszusprechen als arbeitsrechtliche Sanktion. Eine Ermahnung ist sozusagen die kleine Schwester der Abmahnung. Bei der Ermahnung ist es so, dass man auf den Vertragsverstoß auch hingewiesen wird, genau wie bei der Abmahnung. Der Arbeitgeber sagt auch in beiden Fällen, das ist in Zukunft zu unterlassen. Bei der Abmahnung weist er aber darauf hin, wenn es noch mal oder häufiger vorkommt, kann das eine Kündigung nach sich ziehen. Das ist bei der Ermahnung nicht der Fall. Beim ersten Verstoß dürfte es bei einer Ermahnung bleiben.
3 Was kann ich bei der aktuellen Verkehrssituation, die einen Stau beinahe schon garantiert, als Arbeitnehmer vorsorglich tun?
Ich würde empfehlen, das Gespräch zu suchen und mit dem Arbeitgeber zu kommunizieren, wie das organisatorisch am besten umzusetzen ist. Ob man beispielsweise flexible Arbeitszeiten einführt, dass man eine Stunde früher anfängt oder eineinhalb Stunden später und dementsprechend länger arbeitet, oder ob man teilweise im Home Office arbeitet. Wenn so etwas möglich ist, würde ich das immer rechtzeitig abklären, dann sind solche Lösungen sicherlich der sinnvollste Weg, um eventuellen Streitigkeiten vorzubeugen. Jessica Pfeiffer