Die Verbandsgemeinde Weißenthurm verweist darauf, dass es vom Einzelfall abhängt, ob Afghanen auch mit dem Status einer Duldung an Integrationskursen teilnehmen und Sprachkurse belegen dürfen. „Grundsätzlich besteht bei einer Duldung keine Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs“, betont Thomas Höfer, Pressesprecher der VG.
Bei der Belegung von Sprachkursen komme es auf Träger und Anbieter an. Insgesamt waren zum 31. Januar 2017 im Landkreis MYK 274 Asylverfahren von Afghanen anhängig, davon zwölf in Weißenthurm. Die Anzahl der derzeit geduldeten Afghanen im Kreis beträgt 26. Davon leben fünf in Weißenthurm. 2015 wurden 23 Asylanträge von Afghanen positiv beschieden, 2016 waren es 92 Asylanträge.
Geduldete Afghanen können über das Jobcenter grundsätzlich an Bildungsangeboten teilnehmen. Gleichwohl heißt es aus dem Kreishaus auch: „Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bescheidet Asylanträge afghanischer Staatsangehöriger immer häufiger auch negativ.“ Allerdings: Abschiebungen sind laut Kreisverwaltung nur in begründeten Einzelfällen zulässig.
Im Bereich der Stadt Koblenz laufen derzeit 141 Asylverfahren von Afghanen, ausreisepflichtig sind sieben Personen. 2016 wurden 57 Asylanträge von Afghanen positiv beschieden, 50 abgelehnt, wie die Verwaltung mitteilt. hoa