Sechs statt vier Jahre Haft für MesserstecherinFoto: rcx - Fotolia
Nachdem sie 2014 zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden war, musste sich eine 58-jährige Andernacherin seit Februar erneut vor dem Koblenzer Landgericht verantworten. Grund dafür: Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil der dritten Strafkammer im Revisionsprozess auf Antrag der Staatsanwaltschaft teilweise aufgehoben. Am Dienstag erhöhte das Landgericht die Haftzeit der Angeklagten mit dem neuen Urteil auf sechs Jahre.
Lesezeit: 2 Minuten
Von unserer Mitarbeiterin Julia Fourate
An dem festgestellten Tathergang hatte der Bundesgerichtshof nichts zu beanstanden. Im Zuge des Revisionsprozesses sollte das Tatmotiv der Angeklagten geklärt werden. Im Juli 2014 war die Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden, es komme im Falle der 2013 begangenen Tat aber auch ein versuchter Totschlag in ...
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