Nur fünf Jahre Haft für Geisterfahrer? – Anwälte werten Horrorunfall auf B 49 als fahrlässige Tötung
Der Geisterfahrer Heiko K. (45) verursachte einen tödlichen Horrorunfall – aber er ist kein Mörder. Da sind sich seine Verteidiger Albert Balmert und Jörn Hoffmann sicher. Sie haben im Mordprozess am Landgericht Limburg für den Verkehrsrambo aus dem Kreis Neuwied höchstens fünf Jahre Haft gefordert.
Lesezeit: 2 Minuten
Von unserem Redakteur Hartmut Wagner
Sie werten den Unfall auf der Bundesstraße 49 nahe Limburg, bei dem eine Frau (21) nach einer Frontalkollision ums Leben kam, nicht als Mord, sondern als fahrlässige Tötung. Zum Unfall kam es demach, weil K. auf seiner Flucht vor der Polizei entgegen der Fahrtrichtung über die ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.