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Kreis MYK
Naturschutz geht vor: Baden nur an ausgewiesenen Orten erlaubt
Der Laacher See lädt im Sommer zum Baden ein. Doch die Kreisverwaltung erinnert daran, dass die Bestimmungen des Naturschutzes einzuhalten sind. Baden ist nur an den dafür ausgewiesenen Stellen am See erlaubt. Foto: Vollrath
Doch leider wird der See nicht nur vom offiziellen Badebereich aus betreten. Beim Spaziergang rund um den See stellt man schnell fest, dass Badegäste viele Uferbereiche des Naturschutzgebiets übervölkern. Die von Besuchern als Badebuchten wahrgenommenen Uferbereiche werden zudem, trotz lang anhaltender Trockenheit und gesteigerter Waldbrandgefahr, als Lager- und Grillplätze genutzt. ...