Verlorenes Urteil vor dem Verwaltungsgericht gegen den Landkreis Mayen-Koblenz wird jetzt wirksam
Bittere Pille: Stadt Mayen muss 3 Millionen Euro an Landkreis MYK zahlen
Die Stadt Mayen muss 3 Millionen Euro an den Landkreis MYK zahlen, nachdem sie eine Klage wegen Erstattungen für das Jugendamt verloren hat.
Thomas Brost

Mayen. Die Zeche muss zuletzt doch die Stadt Mayen zahlen: Sie war jahrelang gegen den Landkreis Mayen-Koblenz juristisch zu Felde gezogen, um eine aus ihrer Sicht zustehende Forderung für ihr Jugendamt zu erfechten. Im Dezember 2023 gab das Verwaltungsgericht Koblenz dem Landkreis MYK recht – mit jetzt weitreichenden Folgen, auch für den Mayener Haushalt 2025. 3,17 Millionen Euro muss die Stadt dem Landkreis überweisen, damit eine Überzahlung des Landkreises zu den Kosten des Mayener Jugendamtes aus den Jahren 2015 bis 2020 ausgeglichen wird.

Die Stadt Mayen hatte geklagt, weil sie der Auffassung war, dass der Landkreis entstandene Personalkosten für Kitas in freier Trägerschaft in den Jahren 2015 bis 2017 komplett übernehmen müsse. Die Stadt argumentierte, es könne nicht sein, dass sie einerseits wie eine Ortsgemeinde behandelt werde, andererseits Richtlinien des Kreises aber nicht auf sie anwendbar sein sollten.

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