Kehl (dpa/tmn) – Ostern steht vor der Tür und Sie wollen den Liebsten mit Blumen, Schokolade und Co. eine Freude machen? Nicht selten bestellen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre gewünschten Aufmerksamkeiten online. Und gelegentlich geht dabei etwas schief. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) erklärt anhand von vier typischen Problemen, welche Rechte Käufer haben.
1. Lieferung kommt nicht pünktlich
Wird für online bestellte Ware ein fester Liefertermin zugesagt, müssen Händler diesen auch einhalten. Tun sie es nicht, können Käuferinnen und Käufer vom Vertrag zurücktreten und ihr Geld zurückverlangen – zumindest, sofern deutsches Recht anwendbar ist.
2. Falsche Ware bestellt
Für personalisierte oder verderbliche Ware gilt das 14-tägige Widerrufsrecht beim Onlinekauf nicht. Wer also versehentlich Schokolade mit Nüssen bestellt hat, obwohl die zu beschenkende Person allergisch ist, hat Pech. Die meisten anderen Onlinebestellungen können aber innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen widerrufen, die Produkte zurückgeschickt werden.
3. Falsche Ware geliefert
Hat der Verkäufer das falsche Produkt in den Karton gepackt? Dann können Sie die Lieferung reklamieren und eine korrekte Ersatzlieferung verlangen – unabhängig davon, ob es sich um verderbliche oder nicht-verderbliche Ware handelt.
4. Ware kommt defekt an
Die gesetzliche Gewährleistung gilt europaweit. Käuferinnen und Käufer können die Lieferung daher beim Verkäufer reklamieren und eine Ersatzlieferung einfordern. Das EVZ rät, äußerlich erkennbare Transportschäden am Paket noch bei Zustellung dem Paketboten anzuzeigen. Danach können Fotos vom Zustand der Ware helfen, die Defekte zu dokumentieren und nachzuweisen.
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