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Öffentliche und sonstige amtliche Bekanntmachungen

In öffentlichen Bekanntmachungen informieren Städte und Gemeinden ihre Bürger etwa über die Beschlüsse ihrer Gremien, dazu sind die Kommunen nach der Gemeindeordnung (Gemo) verpflichtet. Diese Bekanntmachungen werden in der Regel in Amtsblättern, seltener in Zeitungen veröffentlicht. Der Gemeinderat legt fest, in welchem Medium. Unter die sonstigen amtlichen Bekanntmachungen fallen Mitteilungen, welche die Stadt zwar veranlasst, die aber nicht als öffentliche Bekanntmachungen zählen. So etwa die Mitteilungen eines Zweckverbandes, dessen Geschäfte die Stadt führt, oder die Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft. Aktuell sieht die Hauptsatzung der Stadt Boppard kein Medium für diese Nachrichten vor.

Für den Fall, dass eine Gemeinde ihre amtlichen Bekanntmachungen in einer Zeitung veröffentlicht, geben die Verwaltungsvorschriften zur Gemeindeordnung bestimmte Voraussetzungen an: Das Blatt muss etwa die Ansprüche an eine Zeitung erfüllen, also regelmäßig erscheinen und über Aktuelles aus allen oder bestimmten Bereichen des Lebens berichten.

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