Rheinland-Pfalz
Neue Verordnungen für Förderschulen und inklusiven Unterricht: Ministerium zu Schulanfang-Änderungen
Schulische Inklusion in Rheinland-Pfalz
Schülerinnen und Schüler verfolgen in einer Förderschule den Unterricht.
Fredrik von Erichsen/dpa

Die Pläne der rheinland-pfälzischen Landesregierung sehen vor, dass Kinder und Jugendliche mit und ohne Förderbedarf vom ersten Schultag bis zum Abschluss so viel wie möglich gemeinsam lernen sollen. Alle Schüler, die möglicherweise den Förderbedarf Lernen aufweisen, sollen deshalb in den ersten beiden Grundschuljahren zunächst am Regelunterricht teilnehmen. Doch was passiert bei großen Schwierigkeiten? Wir haben nachgefragt.

Das rheinland-pfälzische Bildungsministerium stellt auf Anfrage unserer Zeitung zur neuen, geplanten Förderschulverordnung noch einmal klar, dass die Feststellung eines Förderschwerpunkts Lernen „nur in begründeten Ausnahmefällen schon bei der Einschulung und in der ersten Klassenstufe erfolgen“ solle.

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