Aus Anlass des diesjährigen Michelsmarktes wird in der Zeit vom heutigen Freitag bis einschließlich Montag, 25. September, eine allgemeine Ausnahme vom Verbot einer Störung der Nachtruhe für die Zeit nach 22 Uhr. Dies teilt die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau mit.
Aktualisiert am 21. September 2023 18:19 Uhr
Gleichfalls wird eine allgemeine Ausnahme zugelassen, auf dem Festgelände Tonwiedergabegeräte zu betreiben und Livemusik darzubieten. red