Für den unerlaubten Besitz eines Luftdruckgewehres sowie einer halbautomatischen Pistole musste sich ein 57-Jähriger nun vor dem Amtsgericht Montabaur verantworten. Sabrina Rödder (Archiv)
Weil er ein Luftgewehr sowie eine halbautomatische Pistole und Munition besaß, verstieß er gegen das Waffengesetz. Dafür musste sich nun ein Mann aus dem Westerwald vor dem Amtsgericht in Montabaur verantworten.
Im Rahmen einer Hausdurchsuchung waren bei dem 57-jährigen Angeklagten im März dieses Jahres zwei Waffen, darunter eine Luftdruckwaffe und eine halbautomatische Pistole sowie die passende Munition aufgefunden worden. Einen Waffenschein besaß er jedoch nicht.