Höhn ändert Hauptsatzung
So ist der Verdienstausfall der Ortschefin nun geregelt
Der neue Gemeinderat von Höhn hat im August 2024 die Hauptsatzung geändert, weil die Kommunalaufsicht des Westerwaldkreises die Regelung zum Verdienstausfall für die Ortsbürgermeisterin beanstandet hatte. Der Schritt löst ein geteiltes Echo aus.
Markus Eschenauer

Der Anspruch auf einen Verdienstausfall von monatlich 3000 Euro für die Ortsbürgermeisterin von Höhn hat im vergangenen Jahr auf Druck der Kommunalaufsicht zu einer Änderung der Hauptsatzung geführt. Doch damit sind noch nicht alle zufrieden.

Darf eine ehrenamtliche Ortsbürgermeisterin neben ihrer Aufwandsentschädigung monatlich bis zu 3000 Euro als Verdienstausfall geltend machen? Mit dieser Frage hat sich die Kommunalaufsicht des Westerwaldkreises im vergangenen Jahr auseinandergesetzt. Auf Intervention aus Montabaur musste die Ortsgemeinde Höhn daraufhin ihre Hauptsatzung ändern.

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