Die öffentliche Sitzung des Schöffengerichts fand in Montabaur statt. Thorsten Ferdinand
Wenige Monate nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis hat ein 62-Jähriger aus dem Westerwald erneut kinderpornografisches Bildmaterial besessen. Der Hinweis auf den Mann kam aus den USA.
Ein vorbestrafter Mann mit pädophilen Neigungen muss für zwei Jahre ins Gefängnis, weil er erneut kinderpornografische Fotos und Videos besessen hat. Das hat das Schöffengericht Montabaur entschieden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da der 62-jährige Angeklagte aus dem oberen Westerwald die Tat bestritt.