Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur. Sascha Ditscher
Weil die Inzidenz seit mehreren Tagen über 100 liegt, verschärft der Westerwaldkreis seine Corona-Maßnahmen. Ab Donnerstag, 25. März, 0 Uhr, gilt im gesamten Kreis unter anderem erstmals eine nächtliche Ausgangssperre. Die weiteren Regelungen der Kreisverwaltung.
Im Zeitraum von 21 Uhr bis 5 Uhr am Folgetag darf das eigene Haus oder die eigene Wohnung nur mit triftigem Grund verlassen werden, wie zum Beispiel zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten, zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum oder zur Inanspruchnahme von akut notwendigen medizinischen oder veterinärmedizinischen Versorgungsleistungen.