Westerwaldkreis
Nicht jeder darf eine Lebendfalle aufstellen

Manche Lebendfangkörbe sind sogar mit lebenden Ködern bestückt.

Nabu

Westerwaldkreis. Das unberechtigte Aufstellen von Lebendfallen kann hohe Strafen nach sich ziehen: Geldbußen von bis zu 50.000 Euro oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren können die Folgen sein.

Von unserer Redakteurin Susanne Willke Zum Aufstellen berechtigt ist nur, wer einen Jagdschein oder einen Fallenlehrgang nachweisen kann. Allerdings werden große Lebendfallen sowohl im Internet als auch im Handel im Westerwaldkreis verkauft, ohne dass diese Nachweise vorgelegt werden müssen.

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