Warum Kunden bei Verstößen auf Privatgelände immer häufiger mit Sanktionen rechnen müssen
Neue Regeln auf einem Parkplatz in Heiligenroth: Vor Getränkemarkt gibt’s Knöllchen
Auf dem Parkplatz des Toom-Getränkemarktes in Heiligenroth ist die Parkzeit neuerdings auf 30 Minuten begrenzt. Offenbar parkten zu viele Menschen dort, die eigentlich ein benachbartes Buffetrestaurant besuchen wollten. Foto: Thorsten Ferdinand
Thorsten Ferdinand

Heiligenroth/Montabaur. Im Heiligenrother Gewerbegebiet erlebte Uwe Bleuel aus Gackenbach unlängst eine böse Überraschung: Nach dem Kauf mehrerer Getränkekisten verließ er den Parkplatz des Toom-Getränkemarktes zu Fuß, um kurz noch ein benachbartes Bekleidungsgeschäft zu besuchen. Als er zu seinem Auto zurückkehrte, prangte plötzlich ein „Knöllchen“ an der Scheibe. Bleuel sollte eine Vertragsstrafe von 24,90 Euro bezahlen, weil er gegen die Parkbedingungen verstoßen hat.

Der Kunde empfindet dies als Abzocke. Neue Aushänge auf dem Betriebsgelände, die auf diese Sanktionen hinweisen, hatte er nicht wahrgenommen. Auf diesen ist unter anderem zu lesen, dass die Parkdauer auf 30 Minuten beschränkt ist und dass man eine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe legen muss.

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