Er wolle mit seinen Erdwällen im Außenbereich der Gemeinde Marzhausen einen Beitrag zur Biodiversität leisten, sagt der Eigentümer. Doch das Verwaltungsgericht Koblenz bestätigt eine Anordnung des Westerwaldkreises zur Beseitigung des Damms.
Zwei ohne behördliche Erlaubnis aufgeschüttete Erdwälle in Marzhausen beschäftigen seit 2022 die Justiz. In dem Rechtsstreit stehen sich der Bürger, der den Damm – nach eigener Aussage – aus Umweltschutzgründen auf seinem Grundstück angelegt hat, und der Westerwaldkreis gegenüber.