Gastronomie Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes haben sich die Wirte mit den Auflagen arrangiert: Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes: Reform hat die Glimmstängel nicht vertrieben
Gastronomie Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes haben sich die Wirte mit den Auflagen arrangiert
Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes: Reform hat die Glimmstängel nicht vertrieben
In inhabergeführten Kneipen ohne Speisenbetrieb darf in Rheinland-Pfalz auch zehn Jahre nach Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes weiterhin geraucht werden. Die Gäste, wie hier in der Theke am Rebstock in Montabaur, wissen die verbliebene Freiheit zu schätzen. Foto: Martin Boldt
Martin Boldt
Westerwaldkreis. Seit etwas mehr als zehn Jahren gilt das Nichtraucherschutzgesetz in Rheinland-Pfalz. Viele Gastronomen im Westerwaldkreis fürchteten damals um die wirtschaftliche Existenz. Wir haben bei einigen von ihnen nachgefragt, wie sich die Situation inzwischen darstellt und welche Veränderungen das Gesetz für ihr Arbeiten mit sich gebracht hat.
„Das Rauchen vor der Tür macht die Gemütlichkeit kaputt“, meint Jochen Conrad, Wirt der Cocktailbar Joco Loco in Ransbach-Baumbach. Weil er in seinem Lokal auch Speisen anbietet, hat er regelkonform einen kleinen Nebenraum in ein Raucherzimmer umgewandelt.