Vom 1. Mai an dürfen nur noch Personalausweise und Reisepässe mit digitalen Fotos ausgestellt werden. Erstellt werden dürfen die Bilder entweder von dazu registrierten und zertifizierten Fotografen oder von Automaten in den Verwaltungen. Karl-Josef Hildenbrand. picture alliance/dpa
Wer ab 1. Mai einen Pass beantragt, kann die dafür erforderlichen Digitalbilder entweder wie bislang bei einem Fotodienstleister seiner Wahl oder neuerdings auch in den Verwaltungen erstellen lassen.
Der Bundesgesetzgeber hat festgelegt, dass Fotos für Identitätsdokumente ab 1. Mai nur noch in elektronischer Form an die Ausweisbehörden übermittelt werden dürfen. Aber auch die Behörden selbst können die erforderlichen Bilder mithilfe von Automaten in den Rathäusern erstellen, die ihnen das Unternehmen Bundesdruckerei GmbH kostenlos zur Verfügung stellt, sofern die Kommunen diesem Angebot nicht widersprochen haben.