Trotz Prüfung der Hauptsatzung durch die Kommunalaufsicht: Verbands- und Ortsgemeinde berufen sich auf den Gemeinde- und Städtebund
Debatte um Verdienstausfall für Ortschefin: In Höhn bleibt man gelassen
Die Prüfung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Höhn durch die Kommunalaufsicht in Montabaur ist noch nicht abgeschlossen. VG und Gemeinde sind aber davon überzeugt, dass die darin verankerte Verdienstausfallregelung für die Ortschefin nicht zu beanstanden ist. Archivfoto: Elmar Hering
Elmar Hering

Höhn. Noch ist die Prüfung durch die Kommunalaufsicht nicht abgeschlossen. Im Zwischenfazit aus Montabaur klingt an, dass man beabsichtige, die Hauptsatzung der Gemeinde Höhn, die der Ortsbürgermeisterin einen Verdienstausfall zugesteht, in einigen Punkten zu beanstanden. Doch auch wenn die Behörde deutliche Worte findet, sehen Verbandsgemeinde Westerburg und die Ortsgemeinde der abschließenden Entscheidung gelassen entgegen. Aber warum?

Die Antwort auf diese Frage gibt Bürgermeister Markus Hof im Gespräch mit unserer Zeitung, an dem auch Ortsbürgermeisterin Karin Mohr, der Erste Beigeordnete der Ortsgemeinde, Markus Leukel, sowie die Gemeinderätin Sybille Dünnes-Zimmermann (alle CDU) teilnahmen.

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