Heiligenroth. Der Wald zwischen Heiligenroth und Boden entlang der Bundesstraße 255 darf vorerst stehen bleiben. Das Forstamt Neuhäusel bestätigte auf Anfrage, dass laut Bundesnaturschutzgesetz zwischen 1. März und 30. September kein Wald gerodet werden darf, weil jetzt die Brut- und Setzzeit beginnt. Das Unternehmen Bellersheim möchte dort einen Autohof bauen und wollte das Grundstück eigentlich vorbereiten. Eine Rodungsgenehmigung erteilte das Forstamt dementsprechend Anfang Februar, doch die Naturschutzinitiative Rheinland-Pfalz erwirkte einen Rodungsstopp.
Aktualisiert am 06. März 2019 17:24 Uhr
Theoretisch dürfte die Firma Bellersheim nun am 1. Oktober mit der Rodung beginnen, sofern bis dahin eine Baugenehmigung erteilt wird. Doch die Naturschutzinitiative will den Wald langfristig erhalten und lässt deshalb eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan prüfen.