Bund der Steuerzahler zweifelt an Zulässigkeit eines 3000-Euro-Verdienstausfalls im Ehrenamt - Appell an Kommunalaufsicht
3000 Euro extra für Ortsbürgermeisterin von Höhn? Bund der Steuerzahler spricht von „Treppenwitz“
Wie hoch kann und darf der Verdienstausfall im Ehrenamt sein? Die Hauptsatzung in der Gemeinde Höhn, die der Ortsbürgermeisterin ein Extra von 3000 Euro im Monat einräumt, ist in den Fokus der Kommunalaufsicht gerückt. Der Bund der Steuerzahler findet deutliche Worte. Foto: Elmar Hering
Elmar Hering

Ist es berechtigt und statthaft, dass eine Ortsbürgermeisterin zusätzlich zu einer Aufwandsentschädigung von 1750 Euro einen Verdienstausfall von 3000 Euro im Monat geltend machen kann? Die in der Hauptsatzung der Gemeinde Höhn verankerte Regelung, die derzeit von der Kommunalaufsicht in Montabaur geprüft wird, stößt beim rheinland-pfälzischen Bund der Steuerzahler auf großes Unverständnis.

„Selbstverständlich muss das Amt des Bürgermeisters angemessen honoriert werden. Die Aufwandsentschädigungen für kommunale Ehrenämter sind in einer Landesverordnung geregelt. Grundsätzlich ist es einer Gemeinde möglich, dem ehrenamtlichen Bürgermeister neben der Aufwandsentschädigung auch einen Verdienstausfall auszuzahlen“, stellt Geschäftsführer René Quante die Rahmenbedingungen nicht infrage.

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