Nicht leicht gemacht hat es sich am Koblenzer Landgericht die 10. Große Strafkammer, als sie in einem viertägigen Verfahren zu beurteilen hatte, ob der Angeklagte in einer psychiatrischen Einrichtung oder in der Haftanstalt unterzubringen sei.
. Es war ein komplizierter Fall, der nach vier langen Prozesstagen nun mit einem Urteil von eineinhalb Jahren Haft für den 24-jährigen Angeklagten aus dem Kreis Altenkirchen abschloss: Dem Westerwälder wurde vorgeworfen, mit einem Baseballschläger seine Schwester und mit einem Messer seinen Vater verletzt zu haben.