Prüfung der Finanzen von Verein und gGmbH wegen Insolvenzverfahren nicht möglich - Aufklärung wird gefordert: Weil Prüfung der Finanzen nicht möglich war: Kreistag gibt bei Lebenshilfe keine Entlastung
Prüfung der Finanzen von Verein und gGmbH wegen Insolvenzverfahren nicht möglich - Aufklärung wird gefordert
Weil Prüfung der Finanzen nicht möglich war: Kreistag gibt bei Lebenshilfe keine Entlastung
Der Kreistag hat dem Landrat und den Kreisbeigeordneten mit Blick auf den Jahresabschluss 2021 nur eingeschränkt Entlastung erteilt. Das lag allerdings nicht daran, dass der Haushalt nicht ausgeglichen oder das positive Eigenkapital nach nur zwei Jahren schon wieder aufgebraucht ist, sondern an der Lebenshilfe Rhein-Lahn. Bei dieser Entscheidung waren sich alle Fraktionen einig.
Aktualisiert am 29. September 2022 07:54 Uhr
Unter Punkt zwei der Tagesordnung zur jüngsten Sitzung des Gremiums stellte der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Klaus Brand, die wesentlichen Ergebnisse vor. Dabei ging er an einer Stelle auf den Komplex Lebenshilfe Rhein-Lahn ein. Die Sachlage: Die Finanz- und Rechtsbeziehungen zwischen dem Rhein-Lahn-Kreis und der Lebenshilfe Rhein-Lahn e.