St. Goarshausen
Urteil macht Hausbesitzern Hoffnung: Bahn muss für Lärmschutzfenster in St. Goarshausen zahlen

Nur wenige Meter liegen stellenweise im Mittelrheintal zwischen Wohnhäusern und Schienen. Die Besitzerin eines Hauses in St. Goarshausen verklagte die Bahn nun auf Kostenübernahme für den Einbau von Schallschutzfenstern - mit Erfolg.

Andreas Jöckel (Archiv)

St. Goarshausen. Die Bahn AG muss der Besitzerin eines Hauses in St. Goarshausen knapp 1600 Euro für den Einbau von Schallschutzfenstern bezahlen. Ein entsprechendes Urteil verkündete der Vorsitzende Richter am St. Goarer Amtsgericht, Klaus Behrendt, Donnerstagmittag.

Von unserer Redakteurin Martina Koch Außerdem muss der Konzern für Anwaltskosten der Klägerin in Höhe von 255 Euro aufkommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Für eine Kostenübernahme durch die Bahn hatte die Hausbesitzerin lange gekämpft: 2011 hatte sie das unmittelbar an der Bahnlinie in St.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region