Urteil macht Hausbesitzern Hoffnung: Bahn muss für Lärmschutzfenster in St. Goarshausen zahlen
St. Goarshausen
Urteil macht Hausbesitzern Hoffnung: Bahn muss für Lärmschutzfenster in St. Goarshausen zahlen
Nur wenige Meter liegen stellenweise im Mittelrheintal zwischen Wohnhäusern und Schienen. Die Besitzerin eines Hauses in St. Goarshausen verklagte die Bahn nun auf Kostenübernahme für den Einbau von Schallschutzfenstern - mit Erfolg.
Andreas Jöckel (Archiv)
St. Goarshausen. Die Bahn AG muss der Besitzerin eines Hauses in St. Goarshausen knapp 1600 Euro für den Einbau von Schallschutzfenstern bezahlen. Ein entsprechendes Urteil verkündete der Vorsitzende Richter am St. Goarer Amtsgericht, Klaus Behrendt, Donnerstagmittag.
Von unserer Redakteurin Martina Koch
Außerdem muss der Konzern für Anwaltskosten der Klägerin in Höhe von 255 Euro aufkommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Für eine Kostenübernahme durch die Bahn hatte die Hausbesitzerin lange gekämpft: 2011 hatte sie das unmittelbar an der Bahnlinie in St.