Gericht verurteilt Angeklagten, der mit seiner schwangeren Freunden einen Unfall verursacht hatte nur zu einer Geldstrafe: Urteil: Fahrt gegen Baum mit schwangerer Freundin war kein versuchter Mord
Gericht verurteilt Angeklagten, der mit seiner schwangeren Freunden einen Unfall verursacht hatte nur zu einer Geldstrafe
Urteil: Fahrt gegen Baum mit schwangerer Freundin war kein versuchter Mord
Zwischen Braubach und Becheln soll ein 25-Jähriger mit seiner schwangeren Freundin gegen einen Baum gefahren sein und zuvor ihren Sicherheitsgurt gelöst haben. Das Landgericht Koblenz verurteilte ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung. Foto: Andreas Jöckel
aj
Koblenz/Braubach. Angeklagt war er wegen versuchten Mordes, verurteilt wurde er jetzt vor dem Landgericht Koblenz wegen fahrlässiger Körperverletzung. Und zwar zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 45 Euro.
Aktualisiert am 22. November 2018 14:58 Uhr
Der 25-jährige Koblenzer war im April nahe Becheln mit etwa 50 km/h mit seinem Pkw gegen einen Baum gefahren, dabei wurde seine hochschwangere, damalige Lebensgefährtin erheblich verletzt, das Kind musste per Kaiserschnitt zur Welt geholt werden.
Staatsanwalt Hermann-Josef Vierbuchen führte in seinem Schlussvortrag aus, dass dem Angeklagten kein Tötungsvorsatz nachzuweisen war, auch nicht, dass er die Kollision zielgerichtet herbeigeführt hatte.