Pächterin Loreley Venue Management GmbH muss Teilbetrag nachzahlen - Räumungsklage der Stadt St. Goarshausen wird abgewiesen: Streit um die Loreleybühne: Oberlandesgericht fällt endgültiges Urteil
Pächterin Loreley Venue Management GmbH muss Teilbetrag nachzahlen - Räumungsklage der Stadt St. Goarshausen wird abgewiesen
Streit um die Loreleybühne: Oberlandesgericht fällt endgültiges Urteil
Eine wichtige Entscheidung für zwei Kontrahenten, die sich seit mehr als zwei Jahren vor Gericht streiten: Das Oberlandesgericht Koblenz hat das Schlussurteil im Rechtsstreit um die Loreleybühne verkündet. Beide Seiten, sowohl die Pächterin als auch die Stadt St. Goarshausen, müssen Zugeständnisse machen.
Aktualisiert am 20. Februar 2023 10:08 Uhr
Die 60 Seiten umfassende Urteilsschrift liest sich ein wenig wie ein Kompromiss. Der fünfte Senat beim Oberlandesgericht (OLG) hat entschieden, dass die Beklagte – die Loreley Venue Management GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Ulrich Lautenschläger – an die Klägerin (die Stadt St.