Brauchtum Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord gibt Tipps zum Umgang mit Feuerwerk: Silvesterknaller: Augen auf beim Kauf
Brauchtum Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord gibt Tipps zum Umgang mit Feuerwerk
Silvesterknaller: Augen auf beim Kauf
Ab Donnerstag werden Feuerwerkskörper verkauft. Zur Sicherheit sollten um Umgang mit den Böllern einige Regeln beachtet werden. Foto: dpa
picture alliance
Rhein-Lahn. Krachende Böller und glitzernde Raketen gehören traditionell zum Jahreswechsel. Ein Silvesterfeuerwerk bereitet Vielen großes Vergnügen. Dabei sollten aber auch mögliche Gefahren bedacht und gewisse Spielregeln eingehalten werden. Die SGD Nord rät zur Achtsamkeit beim Kauf und Abbrennen von Silvesterfeuerwerk.
Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk (Amtssprache: Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2) beginnt am Donnerstag, 28. Dezember, und endet am Sonntag, 31. Dezember. Vor dem 28. Dezember ist es daher verboten, Feuerwerkskörper an den Endverbraucher zu verkaufen.