34-Jähriger mit Entwicklungsstand eines Neun- bis Zwölfjährigen muss sich wegen mehrerer Delikte verantworten
Schwieriger Urteilsfindung in Diez: 34-Jähriger mit Entwicklungsstand eines Kindes steht vor Gericht
Wie umgehen mit einem Erwachsenen, der zwar schuldfähig ist, aber den mentalen Entwicklungsstand eines Kindes aufweist? Diese Frage stellte sich bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht in Diez.
Johannes Koenig (Archiv)

Wie ist ein Erwachsener zu bestrafen, der über den Entwicklungsstand eines neun- bis zwölfjährigen Kindes verfügt und im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit zahlreiche Straftaten begangen hat? Mit dieser Frage hatte sich jetzt das Amtsgericht Diez auseinanderzusetzen. Angeklagt war ein 34-jähriger Mann, der während seines Aufenthaltes in einer Betreuungseinrichtung zunehmend durch aggressives Verhalten aufgefallen war.

Nach Problemen bei der Geburt wurden dem nun Angeklagten bereits im Teenageralter Entwicklungsverzögerungen sowie ADHS attestiert. Bis zum sechsten Lebensjahr wuchs er bei der Mutter auf, danach beim Vater, und mit elf Jahren wurde er in einer Pflegefamilie untergebracht, aus der er aber schon bald in eine betreute Einrichtung wechseln musste.

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