Vorwurf der Schwarzarbeit ließ sich nicht aufrechterhalten. Christin Klose. dpa-tmn
In welchem Maße sich ein Vater der Unterhaltspflicht gegenüber seiner lebenden, minderjährigen Tochter entzog, darum ging es letzten Mittwoch am Diezer Amtsgericht.
Ein 52-jähriger Duisburger entzog sich der Unterhaltspflicht gegenüber seiner heute 17-jährigen, in Diez lebenden Tochter, laut Anklage, indem er einer Schwarzarbeit nachging, anstatt einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit. Zudem hatte er eine Erbschaft verschwiegen.