Ein Angeklagter befand sich in der kuriosen Situation, Opfer und Täter zugleich zu sein. Christin Klose. dpa-tmn
Weil ein 47-Jähriger auf eine Betrugsmasche hereinfiel, musste er sich selbst vor dem Amtsgericht in Diez verantworten. Im Unwissen leitete er Gelder weiter, die ihm von Betrügern überwiesen worden waren. Ein dummer Fehler, wie sich herausstellte.
Es gibt wohl nur wenige derart komplexe Straftatbestände wie den der Geldwäsche. Um sich der Geldwäsche schuldig zu machen, genügt bereits das leichtfertige Nicht-Erkennen der illegalen Herkunft der dem Wirtschaftskreislauf zugeführten Gelder. Dies musste auch ein Mann aus der VG Aar-Einrich erfahren, der sich vor dem Amtsgericht Diez einer Anklage ausgesetzt sah.