Fahrradstreifen, der eigentlich nicht ganz rechtens ist: Bald kommen sie auf beiden Seiten weg, Radfahrer sollen die Straße benutzen. Fahren sie aber im Schritttempo und nehmen Rücksicht, ist auch der Bürgersteig erlaubt. Tobias Lui
Bisher war's eng für Fußgänger, bald wird's eng für Autofahrer: Weil die Breite des Bürgersteigs auf der Rudi-Geil-Brücke nicht den gesetzlichen Richtlinien entspricht, plant die Stadtverwaltung, die Fahrradstreifen auf beiden Bürgersteigen der viel befahrenen Verbindungsbrücke zwischen Ober- und Niederlahnstein zu tilgen.
Bisher diente ein Teil des Bürgersteigs als Radstreifen, eine Regelung, die wohl nicht ganz vorschriftsmäßig war und nur geduldet wurde. Dennoch: Halten sich Radfahrer an Schrittgeschwindigkeit, dürfen sie auch weiter den Bürgersteig nutzen.
Die genauen Hintergründe dieses Vorhabens wollte Michael Güls (CDU) jüngst im Hauptausschuss von der Verwaltung wissen.