Spaßfabrik: Amtsgericht stellt Verfahren gegen Geldstrafe ein - Eltern: Verstehen Welt nicht mehr
Prozess um Spaßfabrik in Lahnstein: Tragischer Unfall oder fahrlässige Körperverletzung?
Trampolinhallen - wie auf diesem Symbolbild - sind spaßig für Kinder und Erwachsene. Ganz ungefährlich ist das Toben darin allerdings nicht.
Ben Moses/Unsplash

Im Sommer 2019 erlitten drei Menschen innerhalb von drei Wochen schwerere Verletzungen, nachdem sie die Trampolinanlage in der Lahnsteiner Spaßfabrik genutzt hatten – eine Person brach sich sogar den Lendenwirbel. Tragische Sportverletzungen oder fahrlässige Körperverletzung des Betreibers? Um diese Frage ging es nun vor Gericht.

Am Ende einer dreistündigen Verhandlung waren Staatsanwaltschaft und Verteidigung mit dem Vorschlag von Richter Ludger Griesam einverstanden: Nach Paragraf 153a des Strafgesetzbuchs wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt. Für die Eltern eines Kindes, das sich im Sommer 2019 einen Lendenwirbel gebrochen hatte und noch immer in Behandlung ist, brach fast eine Welt zusammen.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region