Ab 2025 können Stromkunden den Einbau eines Smart Meters verlangen - Wir fragten die EVM zu Kosten, Vorteilen und gesetzlichen Regelungen
Intelligente Messgeräte helfen beim Stromsparen – Ab 2025 besteht ein Recht auf Einbau eines Smart Meters
Einbau Smart Meter
Ein Mitarbeiter der Energieversorgung Mittelrhein beziehungsweise der Energienetze Mittelrhein baut einen Smart Meter ein. Rechts ist noch der alte Stromzähler zu sehen, links der neue, digitale. Foto: Sascha Ditscher/EVM
Sascha Ditscher. /EVM

Ab dem 1. Januar 2025 können Stromkunden den Einbau eines intelligenten Strommesssystems, eines sogenannten Smart Meters, von ihrem Messstellenbetreiber verlangen. Damit kann das Stromsparen erleichtert werden, denn mit dem Gerät kann man den Stromverbrauch und die Stromrechnung viel genauer nachvollziehen als bislang und entsprechend darauf reagieren. Der Gesetzgeber hat eine solche Einbauverpflichtung auf Kundenwunsch gesetzlich verankert.

Wir fragten bei der Energieversorgung Mittelrhein (EVM) nach: Was bringen solche digitalen Messsysteme? Welche Fristen gelten für den Einbau? Sind Ersparnisse beziehungsweise Kosten für die Kunden zu erwarten? Smart Meter steht laut Pressestelle der EVM für intelligente Messsysteme und bezeichnet eine Kombination aus digitalem Stromzähler, welcher den Stromverbrauch erfasst und über ein Kommunikationsmodul (Smart Meter Gateway) überträgt.

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