Familie muss BGH-Beschwerde selbst bezahlen
Geplante Beschwerde beim Bundesgerichtshof: Tyler aus Mittelfischbach braucht 50 000 Euro
Für Tyler Jannaschk bleibt nur noch der Gang vor den BGH. Foto: Julia Jannaschk
Julia Jannaschk

„Mein Herz sagt, Aufgeben ist nicht“, sagt Julia Jannaschk (40) aus Mittelfischbach. Dabei läuft ihr und ihrem Sohn Tyler (13) gerade die Zeit davon. Denn nachdem der 8. Zivilsenat des Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) Anfang Mai eine Klage auf Schmerzensgeld abgewiesen hatte, bleibt nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH). Letzterer hat nun wegen mangelnder Erfolgsaussichten eine Prozesskostenhilfe abgelehnt.

Worum aber geht es bei dem Fall? In den Gerichtsakten werden die Ereignisse wie folgt beschrieben: Tyler war 14 Monate alt, als er im Dezember 2011 wegen einer schweren Bronchitis stationär ins Limburger St.-Vincenz-Krankenhaus kam. Am zweiten Weihnachtstag verschluckte er sich an einem Apfelstück.

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