EVM: Angekündigte Preissenkungen gelten
Gas und Strom: Frust über hohe Abschläge – EVM betont: Angekündigte Preissenkungen gelten
Stromzähler
Manche Kunden der evm brauchten offenbar mehrere Anläufe, um Strom-und Gaszählerstände zu übermitteln. Foto: Henning Kaiser/picture alliance/dpa
Henning Kaiser. Henning Kaiser/picture alliance/

Preissenkungen für die Mehrheit ihrer rund 300.000 Kunden hatte die Energieversorgung Mittelrhein (EVM) zu Anfang des Jahres angekündigt. Erleichterungen, die jedoch offenbar erst mit Verspätung bei manchen Kunden ankommen, welche aber gleichzeitig höhere Abschlagszahlungen leisten müssen. „Da wird gesagt, es wird billiger – stattdessen wird es erst einmal teurer“, wundert sich ein Leser aus Braubach. Gerade für finanziell nicht so gut gestellte Haushalte sei das ein Problem.

„Die Preissenkungen zum 1. Januar gelten selbstverständlich“, betont EVM-Pressesprecher Marcelo Peerenboom. Was aber viele Kunden bei der Berechnung der monatlichen Abschlagszahlungen vergessen würden, ist, dass die bisher geltenden Preisbremsen für Gas und Strom zum 31.

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