Bewährungsstrafe gegen Angeklagten verhängt, der Video auf sozialem Netzwerk verschickt hat - Gesetzreform kommt für ihn zu spät
Fall von Kinderpornografie im Diezer Amtsgericht? Mann droht die Abschiebung
Bewerber mit attraktivem Facebook-Foto werden eher eingeladen
Der Angeklagte hat im Oktober 2022 ein Video eines Dreizehnjährigen auf Facebook geteilt, das er lustig fand. Dass es sich bei dem Video per Definition um Kinderpornografie handelte, war ihm scheinbar nicht bewusst. Über den Fall hat nun das Diezer Amtsgericht entschieden. Foto: Andrea Warnecke/dpa
Andrea Warnecke. picture alliance / dpa-tmn

Diez. Allein die Benennung des Straftatbestandes löst bei Menschen Übelkeit aus: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte. Im Kopf spielen sich Szenen von gequälten und vergewaltigten Kindern ab, die dabei gefilmt werden.

Angesichts der Ungeheuerlichkeit solcher Taten und des unermesslichen Leids der Opfer wurde 2021 der Paragraf 184 b StGB (Verbreitung kinderpornografischer Inhalte) reformiert. Dabei wurde der Strafrahmen von mindestens drei Monaten Freiheitsstrafe auf ein Jahr erhöht.

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