Lebenshilfe-Prozess - Vorwurf: Der Ex-Geschäftsführer kassierte permanent Geld für private Zwecke von Geschäftskonten
Auftakt im Lebenshilfeprozess: Angeklagter soll Hunderttausende veruntreut haben
Landgericht Koblenz
Gegen einen 61-jährigen aggressiven Westerwälder wird zurzeit in dessen Abwesenheit im Landgericht Koblenz verhandelt.
Sascha Ditscher

Rhein-Lahn/Koblenz. Noch ist im Prozess gegen den Angeklagten Martin M., ehemaliger Geschäftsführer der mittlerweile liquidierten Lebenshilfe Rhein-Lahn gGmbH, nichts entschieden.

Doch der Vorschlag des Vorsitzenden Richters Gerald Prinz wurde sowohl von der Verteidigung als auch der Staatsanwaltschaft akzeptiert: Dass es nämlich zu einer Verständigung der Prozessbeteiligten und einem Strafrahmen kommen kann, der sich zwischen zwei Jahren und neun Monaten und bis zu drei Jahren und drei Monaten bewegen kann – vorausgesetzt, der Beschuldigte ist vollunfänglich geständig.

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