Objektnummer ersetzt Kassenzeichen: Abfallwirtschaft Rhein-Lahn rät: Änderungen bei Gebührenbescheid beachten
Objektnummer ersetzt Kassenzeichen
Abfallwirtschaft Rhein-Lahn rät: Änderungen bei Gebührenbescheid beachten
Wer die Abfallgebühren per Sepa-Lastschriftmandat überweist, muss jetzt bei der Überweisung das Kassenzeichen gegen die neue Objektnummer austauschen. Foto: Fabian Sommer/dpa Fabian Sommer. Fabian Sommer dpa
Rhein-Lahn. Beim Gebührenbescheid für die Abfallgebühren wird es in diesem Jahr zu Änderungen kommen. Die Gebührenhöhe ändert sich laut Kreisverwaltung allerdings nicht. Hintergrund der Änderungen ist die Einführung eines neuen Veranlagungsprogramms. Die größte Änderung ist, dass das bisherige Kassenzeichen beziehungsweise die Mandatsreferenz durch die neue Objektnummer ersetzt wird.
Für Bürger bedeutet dies, dass bei Änderungsmeldungen und Nachfragen von nun an die neue Nummer angegeben werden muss. Zudem müssen alle Haushalte, die kein Sepa-Lastschriftmandat haben und die Jahresgebühr entweder selbst oder mittels eines Dauerauftrages überweisen, bei der Überweisung das Kassenzeichen gegen die neue Objektnummer austauschen.