Das Symbolbild zeigt den Paragrafen 176 aus dem Strafgesetzbuch zum Sexuellen Missbrauch von Kindern. Er besagt: "Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft." Dabei spielt es keine Rolle, ob es zum Geschlechtsverkehr kommt oder nicht; dies hat lediglich Einfluss auf die Mindeststrafe. Kay Nietfeld. picture-alliance/ dpa
Ein 53-Jähriger aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis muss sich wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten. Eine 15-jährige Zeugin berichtete nun vor Gericht, wie sie quasi den Stein ins Rollen gebracht hat.
Dem entschlossenen Handeln einer 15-Jährigen ist es zu verdanken, dass die Polizei einem heute 53-jährigen Mann aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis, der sich derzeit vor dem Landgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs verantworten muss, das Handwerk legen konnte.